Treiber des Business Cases für nachhaltiges Handeln

Eine ganzheitliche Betrachtung nachhaltigen Handelns muss neben den Risiken insbesondere auch die Chancen berücksichtigen. Denn nachhaltiges Handeln hilft nicht nur der Gesetzeserfüllung noch ausschließlich der positiven Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft sondern kann durchaus vielfältige positive Effekte auf das Geschäftsergebnis haben:

  • Risikomanagement
    Risikoreduzierung, Compliance, Resilienz, Werterhaltung
  • Kostenmanagement
    Effizienzsteigerung, Profitabilitätssteigerung, Kostenreduzierung
  • Zukunftssicherheit
    Sicherung von Grundvoraussetzungen und damit der Existenzberechtigung

  • Differenzierung
    Kunden und Mitarbeiter, neue Geschäftsmöglichkeiten, Wachstumspotenzial, Zugang zu Kapital

  • Integration
    Embedding in alle Geschäftsbereiche, Synergien statt Silos, Positive Impact, Wertschöpfung

  • Innovation
    Neue Geschäftsmodelle

  • Partnerschaften
    Horizontal und Vertikal, Transparenz

Wichtigste nachhaltigkeitsrelevante Gesetze

Die nationale und internationale Gesetzgebung rund um nachhaltiges Handeln hat sich in den letzten Jahren insbesondere auf EU Ebene schnell und umfassend weiterentwickelt. Auch wenn im letzten OMNIBUS Paket der EU deutliche Verschiebungen, Aufweichungen und eine Reduzierung der Zahl der direkt betroffenen Unternehmen erfolgten, bleibt eine lange Liste mit komplexen Anforderungen bis tief in die Wertschöpfungskette. Außerdem werden zahlreiche nun vermeintlich entlastete kleinere Unternehmen indirekt durch Anforderungen ihrer Kunden im Scope verbleiben.

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
    Das LkSG verpflichtet deutsche Unternehmen, Menschenrechte und Umweltschutz in ihren globalen Lieferketten zu achten und risikobasiert Risiken zu identifizieren und zu managen. Wichtigste Themen des geforderten Due Diligence Systems sind die Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Abhilfe bei Verstößen, Dokumentation sowie eine jährliche Berichterstattung (zur Zeit ebenso wie die Sanktionierung bis zur EU CSDDD ausgesetzt). Betroffen sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 3.000 Mitarbeitern (seit 2023) bzw. ab 1.000 Mitarbeitern (seit 2024). Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Harmonisierung mit EU CSDDD: LkSG bleibt bis 2028/29 aktiv, wird aber bürokratisch entlastet, um Doppelregulierungen zu vermeiden; Unternehmen müssen Maßnahmen (Risikoanalysen) anpassen, gewinnen aber Planungssicherheit.

    Gesetzestext
    Informationen zu aktuellen Entwicklungen, FAQ und Handreichungen: BAFA – Überblick

  • EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EU CSDDD)
    Die CSDDD erweitert EU-weit die Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit in Wertschöpfungsketten, inklusive Menschenrechte, Umweltschutz und Klimarisiken. Kernpunkte sind risikobasierte Risikoidentifikation, Prävention, Abhilfe, Governance und Berichterstattung; OMNIBUS lockert zu flächendeckender Prüfung und verschiebt Fristen und Scope. Betroffen sind große EU-Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. € Umsatz (gestaffelt), sowie Nicht-EU-Firmen mit hohem EU-Umsatz. Umsetzung bis 2028, Anwendung ab 26.07.2029.

    Gesetzestext

  • EU Deforestation Regulation (EU DR)
    Die EUDR verhindert den Import von Produkten, die mit Abholzung verbunden sind, durch Nachweispflichten für entwaldungsfreie Lieferketten. Wichtig sind Geolocation-Daten, Risikoanalysen und Due-Diligence-Statements für betroffene Waren wie Holz, Soja oder Kaffee. Betroffen sind alle Unternehmen beim Import/Export relevanter Produkte in die EU, ab 30.12.2026 für Groß-/Mittelunternehmen, 30.06.2027 für KMU. Sie trat 2023 in Kraft, volle Anwendung ab Ende 2026. Besonders für Händler wurde die Anwendung deutlich reduziert.

    Gesetzestext

  • EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
    Die CSRD fordert standardisierte Nachhaltigkeitsberichte zu ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Governance) für bessere Transparenz. Schlüsselthemen sind die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die ESRS-Standards, eine externe Prüfung (limited assurance, keine reasonable mehr verlangt); OMNIBUS vereinfacht die ESRS (weniger Datenpunkte) und reduziert den Anwenderkreis um ~80-90%. Betroffen sind (neu: engere) große EU-Unternehmen ab höheren Schwellen (z.B. >1.000 MA, >450 Mio. € Umsatz); Wave 1 kann zusätzlich national befreit werden. Ursprünglich ab 2025; OMNIBUS: Umsetzung bis März 2027, Anwendung Berichte ab GJ 2027.

    Gesetzestext CSRD
    Delegierter Akt ESRS

  • EU Taxonomy
    Die EU Taxonomy klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten als „nachhaltig“ basierend auf sechs Umweltzielen wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Wichtige Aspekte sind „Substantial Contribution“, Do-No-Significant-Harm (DNSH), Minimum Safeguards und Berichterstattung von KPIs (Umsatz, CapEx, OpEx). Betroffen sind große Unternehmen und Finanzinstitute mit CSRD-Pflicht; freiwillig für andere zur Green-Bond-Finanzierung. Verordnung seit 2020, Berichterstattung seit 2022/2023. OMNIBUS-Anpassungen ab 2026/27.

    Gesetzestext

  • EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
    Die PPWR reduziert Verpackungsabfälle durch einheitliche EU-Regeln für Design, Recycling und Abfallvermeidung. Kernpflichten umfassen Reduktionsziele (-5% bis 2030), Rezyklatquoten, Konformitätserklärungen und EPR (Erweiterte Produzentenverantwortung). Betroffen sind alle Hersteller, Importeure und Händler von Verpackungen in der EU. In Kraft seit Feb. 2025, Anwendung ab Aug. 2026.

    Gesetzestext

  • EU Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) mit Digitalem Produktpass (DPP)
    Die ESPR macht nachhaltiges Produktdesign (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recycling) zur Pflicht für fast alle physischen Produkte. Zentral ist der Digitale Produktpass (DPP) für Transparenz über Materialien, Herkunft und Kreislaufdaten; wird ergänzt durch Öko-Anforderungen per Delegierten Akten. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler fast aller Produkte (Ausnahmen: Lebensmittel, Medikamente). In Kraft seit Juli 2024, DPP-Pflichten ab 2026 für erste Produktgruppen.

    Gesetzestext

  • EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
    Der CBAM gleicht CO₂-Kosten für Importe aus ETS-Sektoren (European Trading System für Zement, Stahl etc.) aus, um Carbon Leakage zu verhindern. Wichtig sind Emissionsberichte, Kauf von CBAM-Zertifikaten und Übergangs-Meldepflichten. Betroffen sind Importeure von CBAM-Waren in die EU ab 1.10.2023 (Reporting), volle Pflicht ab 2026. In Kraft seit 2023, vollständig ab 2026.

    Gesetzestext

  • EU Empowerment Consumers for the Green Transition (EmpCo)
    EmpCo schützt Verbraucher vor Greenwashing durch strengere Regeln für Umweltclaims und Langlebigkeitsangaben. Themen sind die Substantiierung von Claims, das Verbot vager Aussagen, die Präferenz für Reparierbarkeit und Anpassung der bestehenden UCPD/CRD (unfaire Geschäftspraktiken). Betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte/Dienste an EU-Verbraucher verkaufen, besonders mit ESG-Claims. In Kraft seit März 2024, Umsetzung bis März 2026, Anwendung ab Sept. 2026.

    Gesetzestext

Internalisierung externer Effekte

Auch wenn die Inflation der letzten Jahre bereits erste externe Effekte unseres Handelns in die Preise internalisiert hat, werden durch nachhaltiges Handeln zukünftig weitere bislang nicht eingepreiste Wirkungen ihren Niederschlag im Preis finden. Daher ist es wichtig, sich bereits heute zu überlegen, welche Effekte Ihr Unternehmen betreffen könnten und wie ein Ausgleich oder eine gerechte Verteilung auf den Schultern aller Beteiligten aussehen könnte. Hier eine kurze Liste von Beispielen:

  • CO2 Preis / CO2 Steuer (EU CBAM)

  • Faire, existenzsichernde Löhne und Einkommen (EU CSDDD, LkSG)

  • Bessere Arbeitsbedingungen (EU CSDDD, LkSG)

  • Knappheit durch Klimawandel und Biodiversitätsverluste

  • Diversifizierung zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette

  • Fehlende Transparenz rund um die Verpackung (EU PPWR)

  • Fehlende Transparenz rund um das Produkt (EU ESPR)

  • Gesundheitskosten (Salz, Zucker, Fett)

  • Kosten/Kompensation durch Kreislaufwirtschaft

  • Kompensation durch Vermeidung/Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung

Treiber des Business Cases für nachhaltiges Handeln

Eine ganzheitliche Betrachtung nachhaltigen Handelns muss neben den Risiken insbesondere auch die Chancen berücksichtigen. Denn nachhaltiges Handeln hilft nicht nur der Gesetzeserfüllung noch ausschließlich der positiven Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft sondern kann durchaus vielfältige positive Effekte auf das Geschäftsergebnis haben:

  • Risikomanagement
    Risikoreduzierung, Compliance, Resilienz, Werterhaltung
  • Kostenmanagement
    Effizienzsteigerung, Profitabilitätssteigerung, Kostenreduzierung
  • Zukunftssicherheit
    Sicherung von Grundvoraussetzungen und damit der Existenzberechtigung

  • Differenzierung
    Kunden und Mitarbeiter, neue Geschäftsmöglichkeiten, Wachstumspotenzial, Zugang zu Kapital

  • Integration
    Embedding in alle Geschäftsbereiche, Synergien statt Silos, Positive Impact, Wertschöpfung

  • Innovation
    Neue Geschäftsmodelle

  • Partnerschaften
    Horizontal und Vertikal, Transparenz

Wichtigste nachhaltigkeitsrelevante Gesetze

Die nationale und internationale Gesetzgebung rund um nachhaltiges Handeln hat sich in den letzten Jahren insbesondere auf EU Ebene schnell und umfassend weiterentwickelt. Auch wenn im letzten OMNIBUS Paket der EU deutliche Verschiebungen, Aufweichungen und eine Reduzierung der Zahl der direkt betroffenen Unternehmen erfolgten, bleibt eine lange Liste mit komplexen Anforderungen bis tief in die Wertschöpfungskette. Außerdem werden zahlreiche nun vermeintlich entlastete kleinere Unternehmen indirekt durch Anforderungen ihrer Kunden im Scope verbleiben.

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
    Das LkSG verpflichtet deutsche Unternehmen, Menschenrechte und Umweltschutz in ihren globalen Lieferketten zu achten und risikobasiert Risiken zu identifizieren und zu managen. Wichtigste Themen des geforderten Due Diligence Systems sind die Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Abhilfe bei Verstößen, Dokumentation sowie eine jährliche Berichterstattung (zur Zeit ebenso wie die Sanktionierung bis zur EU CSDDD ausgesetzt). Betroffen sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 3.000 Mitarbeitern (seit 2023) bzw. ab 1.000 Mitarbeitern (seit 2024). Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Harmonisierung mit EU CSDDD: LkSG bleibt bis 2028/29 aktiv, wird aber bürokratisch entlastet, um Doppelregulierungen zu vermeiden; Unternehmen müssen Maßnahmen (Risikoanalysen) anpassen, gewinnen aber Planungssicherheit.

    Gesetzestext
    Informationen zu aktuellen Entwicklungen, FAQ und Handreichungen: BAFA – Überblick

  • EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EU CSDDD)
    Die CSDDD erweitert EU-weit die Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit in Wertschöpfungsketten, inklusive Menschenrechte, Umweltschutz und Klimarisiken. Kernpunkte sind risikobasierte Risikoidentifikation, Prävention, Abhilfe, Governance und Berichterstattung; OMNIBUS lockert zu flächendeckender Prüfung und verschiebt Fristen und Scope. Betroffen sind große EU-Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. € Umsatz (gestaffelt), sowie Nicht-EU-Firmen mit hohem EU-Umsatz. Umsetzung bis 2028, Anwendung ab 26.07.2029.

    Gesetzestext

  • EU Deforestation Regulation (EU DR)
    Die EUDR verhindert den Import von Produkten, die mit Abholzung verbunden sind, durch Nachweispflichten für entwaldungsfreie Lieferketten. Wichtig sind Geolocation-Daten, Risikoanalysen und Due-Diligence-Statements für betroffene Waren wie Holz, Soja oder Kaffee. Betroffen sind alle Unternehmen beim Import/Export relevanter Produkte in die EU, ab 30.12.2026 für Groß-/Mittelunternehmen, 30.06.2027 für KMU. Sie trat 2023 in Kraft, volle Anwendung ab Ende 2026. Besonders für Händler wurde die Anwendung deutlich reduziert.

    Gesetzestext

  • EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
    Die CSRD fordert standardisierte Nachhaltigkeitsberichte zu ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Governance) für bessere Transparenz. Schlüsselthemen sind die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die ESRS-Standards, eine externe Prüfung (limited assurance, keine reasonable mehr verlangt); OMNIBUS vereinfacht die ESRS (weniger Datenpunkte) und reduziert den Anwenderkreis um ~80-90%. Betroffen sind (neu: engere) große EU-Unternehmen ab höheren Schwellen (z.B. >1.000 MA, >450 Mio. € Umsatz); Wave 1 kann zusätzlich national befreit werden. Ursprünglich ab 2025; OMNIBUS: Umsetzung bis März 2027, Anwendung Berichte ab GJ 2027.

    Gesetzestext CSRD
    Delegierter Akt ESRS

  • EU Taxonomy
    Die EU Taxonomy klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten als „nachhaltig“ basierend auf sechs Umweltzielen wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Wichtige Aspekte sind „Substantial Contribution“, Do-No-Significant-Harm (DNSH), Minimum Safeguards und Berichterstattung von KPIs (Umsatz, CapEx, OpEx). Betroffen sind große Unternehmen und Finanzinstitute mit CSRD-Pflicht; freiwillig für andere zur Green-Bond-Finanzierung. Verordnung seit 2020, Berichterstattung seit 2022/2023. OMNIBUS-Anpassungen ab 2026/27.

    Gesetzestext

  • EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
    Die PPWR reduziert Verpackungsabfälle durch einheitliche EU-Regeln für Design, Recycling und Abfallvermeidung. Kernpflichten umfassen Reduktionsziele (-5% bis 2030), Rezyklatquoten, Konformitätserklärungen und EPR (Erweiterte Produzentenverantwortung). Betroffen sind alle Hersteller, Importeure und Händler von Verpackungen in der EU. In Kraft seit Feb. 2025, Anwendung ab Aug. 2026.

    Gesetzestext

  • EU Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) mit Digitalem Produktpass (DPP)
    Die ESPR macht nachhaltiges Produktdesign (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recycling) zur Pflicht für fast alle physischen Produkte. Zentral ist der Digitale Produktpass (DPP) für Transparenz über Materialien, Herkunft und Kreislaufdaten; wird ergänzt durch Öko-Anforderungen per Delegierten Akten. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler fast aller Produkte (Ausnahmen: Lebensmittel, Medikamente). In Kraft seit Juli 2024, DPP-Pflichten ab 2026 für erste Produktgruppen.

    Gesetzestext

  • EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
    Der CBAM gleicht CO₂-Kosten für Importe aus ETS-Sektoren (European Trading System für Zement, Stahl etc.) aus, um Carbon Leakage zu verhindern. Wichtig sind Emissionsberichte, Kauf von CBAM-Zertifikaten und Übergangs-Meldepflichten. Betroffen sind Importeure von CBAM-Waren in die EU ab 1.10.2023 (Reporting), volle Pflicht ab 2026. In Kraft seit 2023, vollständig ab 2026.

    Gesetzestext

  • EU Empowerment Consumers for the Green Transition (EmpCo)
    EmpCo schützt Verbraucher vor Greenwashing durch strengere Regeln für Umweltclaims und Langlebigkeitsangaben. Themen sind die Substantiierung von Claims, das Verbot vager Aussagen, die Präferenz für Reparierbarkeit und Anpassung der bestehenden UCPD/CRD (unfaire Geschäftspraktiken). Betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte/Dienste an EU-Verbraucher verkaufen, besonders mit ESG-Claims. In Kraft seit März 2024, Umsetzung bis März 2026, Anwendung ab Sept. 2026.

    Gesetzestext

Internalisierung externer Effekte

Auch wenn die Inflation der letzten Jahre bereits erste externe Effekte unseres Handelns in die Preise internalisiert hat, werden durch nachhaltiges Handeln zukünftig weitere bislang nicht eingepreiste Wirkungen ihren Niederschlag im Preis finden. Daher ist es wichtig, sich bereits heute zu überlegen, welche Effekte Ihr Unternehmen betreffen könnten und wie ein Ausgleich oder eine gerechte Verteilung auf den Schultern aller Beteiligten aussehen könnte. Hier eine kurze Liste von Beispielen:

  • CO2 Preis / CO2 Steuer (EU CBAM)

  • Faire, existenzsichernde Löhne und Einkommen (EU CSDDD, LkSG)

  • Bessere Arbeitsbedingungen (EU CSDDD, LkSG)

  • Knappheit durch Klimawandel und Biodiversitätsverluste

  • Diversifizierung zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette

  • Fehlende Transparenz rund um die Verpackung (EU PPWR)

  • Fehlende Transparenz rund um das Produkt (EU ESPR)

  • Gesundheitskosten (Salz, Zucker, Fett)

  • Kosten/Kompensation durch Kreislaufwirtschaft

  • Kompensation durch Vermeidung/Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung

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